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Krümmergriller
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Viele haben Ihren 4x4 auch als Zugfahrzeug in Verwendung und als Firmenwagen angemeldet.

Das man als LKW mit Anhänger an Sonntagen dem Fahrverbot unterliegt ist ja mittlerweile hinlänglich bekannt, es gibt aber noch eine ganz andere Problematik die viele übersehen.

Hier triffts die gewerblich angemeldeten Fahrzeuge, die mit einem Zuggewicht von über 3,5 Tonnen unterwegs sind.

Der angefügte Text stammt aus einer Diskussion im Motor Talk Forum


Fahrtenschreiber - EG - Kontrollgerät

1. Es wird nicht zwischen LKW und PKW unterschieden

Ein EG - Kontrollgerät ist dann fällig wenn die Zugmasse 3,5 Tonnen übersteigt und es eine gewerbliche Fahrt ist.

Beispiel

Ihr fahrt mit dem Touran und einem Anhänger zu einem Auftritt ( Klavierkonzert ) 200 Kilometer von eurem Wohnort. Dort bekommt ihr für den Auftritt 50 Euro.

Der BAG sieht darin eine gewerbliche Fahrt und eine Pflicht der Aufzeichnung über das EG-kontrollgerät

VO ( EWG ) 3820/85 und VO ( EWG ) 3821/85

Ausnahmen sind:

Gewerbliche Fahrten innerhalb 50 KM des Firmenstandortes wenn sie nicht in Konkurenz zum Transportgewerbe stehen.

Beispiel:

Schreinermeister bringt morgens mit seinem T4 plus Anhänger seine Arbeiter von der Werkstatt zur Baustelle und lädt dort auch Material ab ( innerhalb 50 KM )
in diesem Falle braucht er nicht

Wenn der gleiche Schreinermeister dann aber zu einem z.B. Baumarkt ( innerhalb der 50 KM Grenze )fährt um dort Material einzukaufen und mit diesem dann zu seiner Werkstatt fährt ist diese Fahrt aufzeichnungspflichtig

Es gibt noch weitere Ausnahmen die ich hier nicht alle schildern möchte

Sonntagsfahrverbot:

Nach § 30 STVO
sind alle als LKW zugelassenen Fahrzeuge ( Caddy Kasten ) unabhängig von Ihrem zGGG mit Anhänger und alle kraftfahrzeuge über 7,5 t zGG mit und ohne Anhänger betroffen.

Ausnahmen sind LT Sattelzüge ( bzw. alle Sattelzüge) mit und ohne Anhänger bis 7500 KG zGG und Wohnmobile


weitere Ausnahmen betreffen Lebensmitteltransport sowie Landwirtschaft




Das trifft fast jeden Kleinunternehmer, der mit seinem KFZ mit Anhänger unterwegs ist.

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Süchtiger
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Hi Peter
Ist ja wieder sehr lustig! Das war genau der Grund warum ich den G verkauft habe (geschlossener Kasten echter LKW ab Werk) und den Discovery (Kombi- KFZ also PKW) gekauft habe.
Ich hatte nämlich keine Lust bei 4 Stück Transportern in der Firma Fahrtenschreiber einbauen zu lassen wenn die Baustelle dann mal über 50 Km liegt. Da nehmen usere Mitarbeiter den Disco mit zum Ziehen. Das geht jetzt auch nicht mehr??? Ich hatte damals extra bei der Autobahnpolizei angerufen und gefragt, darauf hat mich keiner aufmerksam gemacht.

Also darf ich nicht mit Disco und 2t- Hänger zur Baustelle über 50km ohne Fahrtenschreiber fahren????

Waren das nicht mal 100km um den Firmenstützpunkt drum herum???

Na prima: Doch noch 2-3 Fahrtenschreiber kaufen und die hohen Steuern für den Disco ab 1.5.05!
Mir reichts für heute!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />Gruß Gunther


Keine Lust auf Singnatur!
A
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Hatt mich 1500 eur Strafe, dem Fahrer 3 Punkte und 177 EUR gekostet.... Nur weil der nette Autoverkäufer bei VW meinte: Fahrtenschreiber brauchste nicht, nicht im Werkverkehr. Nur Speditionen brauchen so was <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" />... Denkste, ab 3,5t Zuggewicht ist das so...

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Druckluftschrauber
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Langsam, was denn nun? Ab 3,5to oder über 3,5to? Oben im Schreiben steht: ...Zugmasse 3,5to übersteigt.....
Bis 3,5to geht in D an der Kugel, jedes Gramm mehr braucht ein Zugmaul! Betrifft also dann die wenigsten GWs.


Gruß Rainer
Ich wäre gerne arm und hässlich, aber das Schicksal hats anders gewollt.
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Zuggesamtgewicht!
Auto 2 Tonnen & Anhänger 1,6 Tonnen = 3,6 Tonnen Zuggesamtgewicht


Zitat
Kontrollgeräte sind für Fahrzeuge,
auch Fahrzeugkombinationen, über 3,5 Tonnen
vorgeschrieben.
Es spielt auch keine Rolle für welche Transporte
die Fahrzeuge eingesetzt, weil es sich hierbei um
Vorschriften der StVO handelt bzw. um Vorschriften
zur Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten.

Bundesverband der Transportunternehmen e.V.

Zitat
Zum EG - Kontrollgerät.

Die Pflicht, Sozialvorschriften zu beachten, setzt zunächst den Einsatz im gewerblichen Güterkraftverkehr voraus. Dabei ist es egal, ob man selbstfahrender Unternehmer ist oder angestellt ist.
Sollte das zutreffen, wird dein Hänger zum Knackpunkt. Die Ausrüstpflicht mit einem EG Kontrollgerät ergibt sich für Kraftfahrzeuge mit einen ZGG über 3,5 t einschließlich Anhänger aus VO (EWG) 3820/85 Art. 4(1).
Das Gerät muß dann vorhanden sein und entsprechend betrieben werden.
Fährst du ohne Hänger gilt diese Ausrüstvorschrift nicht. Lt. § 1(3) Fahrpersonalgesetz (FPersG) bist du jedoch verpflichtet, im gewerblichen Güterkraftverkehr bei Kraftfahrzeugen einschließlich mitgeführter Anhänger ab einem zGG von 2,8 t einen Nachweis entsprechend der o.g. VO (EWG)zu führen. Das kannst du handschriftlich machen - eine Form ist nicht vorgeschrieben. Bei eingebautem EG - Kontrollgerät kann (!!!) dieses benutzt werden - eine Verpflichtung unter 3,5 t zGG einschließlich Anhänger besteht jedoch nicht.


Quelle

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Germanys Next Top Mechanic
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Bei einem aufgelasteten 110er mit 2,875 To ist man also mit einem kleinen Eintonner-Anhänger mit Omas Buffetschrank drauf, schon drüber und aufzeichnungspflichtig!
So, habters nu kapiert! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gottseidank ist die Polizei da nicht so strikt, sondern greift in der Regel nur bei offensichtlichen Verstößen ein, z.B. deutliche Überladung o.ä.


Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist,
werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
(Weissagung der Cree-Indianer)
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Zitat
Bei einem aufgelasteten 110er mit 2,875 To ...

Aufgelastet? Die haben doch von vornherein 3050 kg (unsrer komischerweise 2931 kg)


Zitat
... ist man also mit einem kleinen Eintonner-Anhänger mit Omas Buffetschrank drauf, schon drüber und aufzeichnungspflichtig!
So, habters nu kapiert! <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gottseidank ist die Polizei da nicht so strikt, sondern greift in der Regel nur bei offensichtlichen Verstößen ein, z.B. deutliche Überladung o.ä.

... nur bei (ZITAT OBEN) einem gewerblich angemeldetem Fahrzeug; mit deinem privaten Landy darfst halt soviel zuladen & ziehen wies im Schein steht.
Grüße,
Dieter


dieses Posting ist aus 100% biologischen und garantiert gentechnikfreien Elektronen hergestellt!
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Zitat
... nur bei (ZITAT OBEN) einem gewerblich angemeldetem Fahrzeug; mit deinem privaten Landy darfst halt soviel zuladen & ziehen wies im Schein steht.

Und jetzt, zu meinem Einstand, noch eine Kniffelfrage: mein Pajero Sport (zGG=2,6t) ist Privat zugelassen, der Anhänger (zGG 1,3t) gehört der Firma und ich fahre das Gespann beruflich....

Vom Gewicht her bin ich drüber, das Fahrzeug ist nicht gewerblich... was nun <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />

Gruß, Andre

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Kleiner Nachtrag noch: der TÜV und die Zulassungstelle haben ohne Probleme Tempo 100 eingetragen, obwohl die gewerbliche Nutzung des Anhängers ersichtlich war und auch die Bescheinigung auf die Firma läuft.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" /> ... oder doch nicht <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

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A
Zitat
Und jetzt, zu meinem Einstand, noch eine Kniffelfrage: mein Pajero Sport (zGG=2,6t) ist Privat zugelassen, der Anhänger (zGG 1,3t) gehört der Firma und ich fahre das Gespann beruflich....

Dürfte nix passieren. Ist bei einem unserer VW T4 so... Wir wurden bereits angehalten, ohne folgen. Ist aber wie immer, Ermessenssache vom Beamten vor Ort.....

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