Zitat
Bei eingebautem EG - Kontrollgerät kann (!!!) dieses benutzt werden - eine Verpflichtung unter 3,5 t zGG einschließlich Anhänger besteht jedoch nicht.



Stimmt so nicht unbedingt. Du bist verpflichtet für jeden Mitarbeiter der ein Fahrzeug führen darf, eine Bescheinigung nach §4 Fahrpersonalverordnung auszufüllen. Diese Bescheinigung ist für ALLE Mitarbeiter/Fahrzeuge zu führen, sollte ein Fahrtenschreiber eingebaut sein, entfällt das Ausfüllen der Bescheinigung und man muß Diagrammscheiben benutzen....

War für und auch neu <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />, die letzten 8 Jahre ging es ja auch ohne.....