Ich habe gerade mal die Vorschriften nachgelesen. In der VO (EWG) Nr. 3820/85 Artikel 4 Absatz 2 regelt ganz klar daß Pkw´s kein EG Kontrollgerät brauchen!

Artikel 4.
Diese Verordnung gilt nicht für die Beförderung mit (Absatz 2): Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen (also Pkw) und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und bestimmt dazu sind, bis zu neun Personen (einschließlich Fahrer) zu befördern.

Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen "gewerblich" oder "privat".
Unter Artikel 12 werden auch Fahrzeuge (also Alle) ausgenommen die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden!

Gruß
Tundra <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />