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Suchtiger
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Suchtiger
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@ Ozy Schon mal gesehen wo die nicht nach DIN gesicherten Ladungen im Falle eines Unfalls so überall einschlagen? Das kann dann aber auch schnell mal einen Unbeteiligten treffen. Z.B dich.
mfg Carsten
Hoffnung ist die Wiese, auf der die Narren grasen.
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Joined: Feb 2005
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Neu
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Neu
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Ich habe gerade mal die Vorschriften nachgelesen. In der VO (EWG) Nr. 3820/85 Artikel 4 Absatz 2 regelt ganz klar daß Pkw´s kein EG Kontrollgerät brauchen!
Artikel 4. Diese Verordnung gilt nicht für die Beförderung mit (Absatz 2): Fahrzeugen die zur Personenbeförderung dienen (also Pkw) und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und bestimmt dazu sind, bis zu neun Personen (einschließlich Fahrer) zu befördern.
Hier gibt es keine Unterscheidung zwischen "gewerblich" oder "privat". Unter Artikel 12 werden auch Fahrzeuge (also Alle) ausgenommen die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung für private Zwecke verwendet werden!
Gruß Tundra <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
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Zonenkonform
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Zonenkonform
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Hallo liebe Leute,
an Tundra: Die Pflicht ergibt sich auch aus dem Fahrpersonalgesetz, wenn ich mich nicht irre. an G55: Also die Ladung ist gegen Verrutschen zu sichern. Und wenn der nette Beamte dann feststellt das gem. DIN 2700 der ,für das Gewicht des Packstückes,nötige Reibbeiwert nicht erreicht ist,um ein Verrutschen zu verhindern,dann könnte sich ein Fahrer auch mal fragen,warum er kein Ingenieur-Studium abgelegt hat. Gruß aus Berlin
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Wichtig!
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Wichtig!
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Hoe. Der braucht nix zu studieren, sondern sich nur an die Gesetze halten. Habe vor ein paar Wochen unseren eigenen Radlader mit unserem Tiefladersattelzug heimgebracht. Mein Sohn, gelernter und von der IHK als schulbester ausgezeichnet,hat meine Ladungssicherung gesehen und sich weggedreht. He Vaddr des isch scheisse. Nach genauem betrachten wäre ich nach der Pol Kontrolle nicht mal weitergefahren obwohl ich schon 7 Kampfpanzer T 34 unbeschadet als erster Westeuropäer nach Deutschland importiert und selbst gefahren habe.(AUF DEM TIEFLADER ; WEIL I NED PANZER FAHRN KANN) Hab es so schon immer gemacht, aber es soll halt so nicht mehr sein. 3 Mio LKW Km unfallfrei und alles ist falsch. Muss ich auch lernen , auch wenn es für den AR... ist. Gruß Bernd
Neid ist das ehrlichste Zeichen der Anerkennung.
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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moin,
und immer drauf achten das die Schnippel an den Gurten noch dran sind. Also die eingenähten Lastangaben des Herstellers.
Im Veranstaltungsgewerbe ist es so, das die mit Verlust des Schnippels nur noch zur Privaten Nutzung geeignet sind.
Es geht dort um Last-Befestigungen oder Anschläge im Bereich der Bühne oder über den Zuschauern.
Ich kann mir vorstellen das das auch für den Transport auf der Straße gilt ?
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Der Thread is zwar schon älter, aber dann passt ja auch dieser alte Polizeibericht dazu: Klick In der Industrie ist es übrigens für Hebeschlingen / Gurte und Ketten auch so. Kein Fitzelchen dran > weg damit. Die Hebegurte unterliegen sogar noch einer Jährlichen UVV Prüfung. Keine Prüfplakette > nix hochheben <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
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