Hallo liebe Leute,

an Tundra:
Die Pflicht ergibt sich auch aus dem Fahrpersonalgesetz,
wenn ich mich nicht irre.
an G55:
Also die Ladung ist gegen Verrutschen zu sichern.
Und wenn der nette Beamte dann feststellt das gem.
DIN 2700 der ,für das Gewicht des Packstückes,nötige
Reibbeiwert nicht erreicht ist,um ein Verrutschen zu
verhindern,dann könnte sich ein
Fahrer auch mal fragen,warum er kein Ingenieur-Studium
abgelegt hat.
Gruß aus Berlin