Zitat
Stimmt!!
Lebenslänglich ist bei uns nicht lebenslänglich, sondern 15 Jahre.

So ist das nun mal.


Aber: 5 mal lebenslänglich plus 15 Jahre, das sind doch 90 Jahre, oder täusche ich mich?


steht weiter oben, also warum es kein mehrfach Lebenslänglich mehr gibt.



Zur Todesstrafe, ich will ja nicht ablenken....


Die letzten Hinrichtungen in Deutschland [Bearbeiten]

Die höchstwahrscheinlich letzte Hinrichtung in Deutschland fand am 26. Juni 1981 in der DDR, im Keller des Gefängnisses Alfred-Kästner-Straße, Leipzig, statt: der 39-jährige Stasi-Hauptmann Dr. Werner Teske, dem vorgeworfen wurde, dass er sich mit Akten in den Westen absetzen wollte (Spionagetatbestand), wurde durch den „unerwarteten Nahschuss” hingerichtet. Hierbei verkündete der Staatsanwalt dem völlig ahnungslosen Delinquenten die beiden Sätze „Das Gnadengesuch ist abgelehnt. Ihre Hinrichtung steht unmittelbar bevor.” Daraufhin trat der letzte deutsche Henker Hermann Lorenz unbemerkt von hinten heran und schoss Teske ohne weitere Umschweife mit einer Armeepistole in den Hinterkopf. Lorenz hat auf diese Weise etwa zwanzig Hinrichtungen vollstreckt und wurde später zum Major befördert.

Das letzte nicht-militärische Todesurteil in der DDR wurde am 15. September 1972 an dem Kindermörder Erwin Hagedorn aus Eberswalde vollzogen.

In Tübingen wurde am 18. Februar 1949 der 28-jährige Raubmörder Richard Schuh mit dem Fallbeil hingerichtet. Dies war die letzte von einem westdeutschen Gericht angeordnete Hinrichtung. Drei Monate später, am 23. Mai 1949, wurde mit der Verkündung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe in Westdeutschland abgeschafft. Ungeachtet dessen wurden auf westdeutschem Boden noch weitere Hinrichtungen vorgenommen: Im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg, das von 1946 bis 1958 unter US-amerikanischem Befehl stand, wurden am 7. Juni 1951 die letzten sieben von insgesamt 308 zum Tode verurteilten Kriegsverbrecher erhängt, darunter Oswald Pohl, Otto Ohlendorf und Werner Braune. Das letzte Todesurteil in West-Berlin wurde am 12. Mai 1949 gegen den 24-jährigen Raubmörder Berthold Wehmeyer vollstreckt. Da das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sich bis 1990 nicht auf West-Berlin erstreckte, bedurfte es hier eines eigenen Gesetzes zur Abschaffung der Todesstrafe, das am 20. Januar 1951 in Kraft trat.



Quelle: Wikipedia

Zuletzt bearbeitet von ranx; 14/02/2007 09:25.

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