"Zum Abschluß noch ein Äpfel-/Birnenvergleich. Einfach nur so zum Nachdenken. Rudolf Hess hat 46 Jahre lang in Berlin im Gefängnis gesessen (davon mehr als die Hälfte in Einzelhaft) und ist dort im Alter von 93 Jahren gestorben – durch Selbsttötung. Ihm ist keine Gnade gewährt worden."





Es ist gut, daß Du vorsorglich selbst von Äpfeln und Birnen sprichtst! So muß man nicht mehr unbedingt die historisch gänzlich verschiedenen Ausgangssituationen beleuchten, die Dein Beispiel hier - zu Unrecht, wie ich finde - zusammenfaßt.

Deshalb sollte man ein paar juristisch/historische Fakten nicht übersehen: Recht ist nirgendwo normativ, obwohl man fälschlicherweise oft von Rechtsnorm sprechen hört. Man kann also diese hier besprochenen Gerichtsurteile auch juristisch nicht vergleichen. Als Heß verurteilt wurde, gab es in den Staaten, die den Prozeß veranlaßten und durchführten, die Todesstrafe. Heß wurde nicht zu dieser Strafe verurteilt.

Wenn Du aber mit Deinem Beispiel generell auf die Unmenschlichkeit gegenüber einem (in jahrelanger Einzelhaft hinter Gittern gehaltenen) Greis hinweisen willst, dann kann zumindest ich Dir nur zustimmen. Mir scheint, daß hier über Jahrzehnte konsequent einem mittelalterlichen Racheprinzip gefolgt wurde, statt Erbarmen walten zu lassen. Ein Grund mehr, darin Hoffnung zu sehen, daß in vielen Ländern inzwischen nicht mehr Rache geübt wird, sondern Gesetze zur Anwendung kommen, wie im Fall Mohnhaupt - die (es sei hier nochmals deutlich gesagt) keineswegs begnadigt wurde!

Heute wurde hier in F der Baske Philippe Bidart, militanter Führer der Seperatistenorganisation Iparretarrak nach 19 Jahren Haft - unter Auflagen - aus dem Gefängnis entlassen. Bankraub, drei nachgewiesene Morde und deshalb mehrfach zu lebenslanger Haft verurteilt. Man kann nun dem französischen Recht, dem Strafvollzug, alles mögliche zuschreiben - ganz sicher aber nicht ausgeprägte Milde. Und die wurde auch jetzt nicht geübt - es wurde nur nach dem Gesetz verfahren.