ihr verbrechen hat sie aber in kenntnis der damaligen gesetze gemacht. warum sollte sie da nach neuerem recht behandelt werden? ...
Hab ich doch schon geschrieben:
Weil das hier ein Rechtsstaat ist.
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Vergleiche ziehen ist immer gut und nach dem Gleichheitsgrundsatz rufen ist noch besser.
Man kann aber nur gleiche Sachvergalte vergleichen.
Und ganz so einfach ists dann doch nicht mit der Gleichheit.
Das eine ist das eigene subjektive Rechtsempfinden.
Das andere ist geltendes objektives Recht.
Ein Spagat ...
oder besser ...
Ein Teufelskreis!