Man kann aber nur gleiche Sachvergalte vergleichen.
Mehr wollen wir doch garnicht <img src="/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />
5 mal Lebenslang (a 15J) plus 15J. = 90Jahre, im Deutschen Recht seit 23. StrÄndG von 1986 = 25Jahre (ob da Pisa grüßt? <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" /> )
eine anschliessende Sicherheitsverwahrung wäre möglich und in den Augen der meissten Wünschenswert.....wir drehen uns im Kreis <img src="/forum_php/images/graemlins/party48.gif" alt="" />