Ich denke man hat hier einfach den Fehler gemacht sie in einem einzigen Verfahren zu einer Gesamtstrafe zu verurteilen. Sinnvoller wäre es gewesen sie in zeitlich unabhängigen Verfahren, jeweils nach erreichen der 2/3, erneut vor Gericht zu stellen und die Taten einzeln abzuhandeln. ...
Ist nicht zulässig, siehe oben.