„Mohnhaupt geht gegen Bezeichnung als Mörderin vor

Die Ex-RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt geht juristisch gegen ihre Bezeichnung als Mörderin vor. Ihr Anwalt sagte der dpa, er habe die Bild -Zeitung wegen der Bezeichnung Mohnhaupts als schlimmste Terroristin und als Mörderin abgemahnt. Die Zeitung erklärte, sie halte das Ansinnen für absurd . Ihr Anwalt begründete sein Vorgehen mit dem Beginn ihrer Resozialisierung. Mohnhaupt gilt als Rädelsführerin der Entführung und Ermordung des Arbeitgeber-Präsidenten Hanns-Martin Schleyer im Herbst 1977.“

(Quelle: DPA, Kurzmeldung lt. FOCUS vom 29.03.2007)

Da frage ich mich, welche Wandlung sich bei den Opfern vollzieht. Wenn eine Mörderin nach 24 Jahren Haftverbüßung keine solche mehr sein sollte (sondern sprachlich allenfalls eine ehemalige Mörderin und Ex-Terroristin), sind dann die Opfer (und deren mitbetroffenen Angehörigen) nach derselben Zeit auch keine Opfer mehr – höchstens Ex-Opfer???

Mit sprachlosen Grüßen

Rainer


Vor der Hacke ist es dunkel. (Bergmanns-Spruch)