Natürlich läuft hier einiges seit etlichen Jahren aus dem Ruder.
Aber der Vergleich Verkehrsunfall, egal ob billigend, vorsätzlich etc. ist immer noch etwas ganz anderes als ein Terrorakt, besonders wenn er wiederholt stattfand.
Allerdings, hätte ich das Sagen hier in D, würde der Fahranfänger seine "Pappe" nie wiederbekommen und würde 2 Jahre Knast auf Bewährung bekommen. Das Kfz würde eingezogen als Tatwerkzeug und zugunsten der Hinterbliebenen veräussert werden.
Weiterhin müsste der Täter eine Geldbuße an die Hinterbliebenen zahlen, auch wenn das niemanden wieder lebendig macht, wird es dem Täter eintrichtern, nicht wieder so sorglos mit erworbenen Erlaubnissen umzugehen.
Die Mohnhaupt würde ich im Knast belassen bis zu ihrem Ende, ganz ohne Frage.
Klar, das System stinkt, ein Raubkopierer bekommt bis zu 5 Jahren Haft für einen Sachdelikt und ein Päderast 2 Jahre auf Bewährung.
Verwegwaltiger kommen auf Bewährung oder nach minimalen Haftstrafen frei. Besonders, wenn sie noch jung sind, da bekommt man oft einen Unerfahrenheitsbonus.
Schon interessant, wie die Justiz in D so läuft.