Haß (auf die „Schweine“ – O-Ton Ulrike Meinhof) kann zu den niedrigen Beweggründen gerechnet werden – also Mordmerkmal.
Und der tödliche Schuss auf Rohwedder durch das geschlossene Wohnungsfenster kann ja wohl nicht anders als heimtückisch angesehen werden – ergo Mord und nicht etwa Totschlag.
Also was soll der Versuch der Relativierung der RAF-Morde, von denen einige (z.B. der Mord an Rohwedder) immer noch ungeklärt sind?
mfG
Rainer