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Joined: Jun 2003
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Hier geht gar nichts mehr
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darf man ja bis zur Zulassungsstelle und bis zum TÜV/AU.
gibts da ne km-begrenzung? bzw darf man das auch ausserhalb der öffnungszeiten, wenn man das auto dort abstellt zur 'weiteren verwendung'?
welche dokumente muss man dabei haben? brief + deckungskarte?
danke + gruß, christoph
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Germanys Next Top Mechanic
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Germanys Next Top Mechanic
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Ein Anruf beim Aussteller der Deckungskarte, nämlich deine Versicherung, gibt Dir absolute Klarheit. Sie weiss es, sie muss ja im Fall der Fälle bezahlen! Besser als das gesunde Halbwissen, was Du evtl. von hier bekommst.
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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viermalvierer
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viermalvierer
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Tach,
nehme deine Deckungskarte sowie alle weiteren Papiere zur Anmeldung und fahre zu deiner Zulassungsstelle.
Du darfst damit nur bis zum nächst angrenzenden Zulassungsbezirk fahren mit der Doppelkarte.
Wenn du Weiterfahren willst benötigst du ein Kurzzeitkennz. (04 er).
Das gilt auch innerhalb eines Stadtstaates z.B. Hamburg. Auch hier ist es nicht erlaubt mit der Doppelkarte quer durch HH zu fahren.
Gruß
Hamelchen !!
Parkplatzverteidiger
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