Tach,

nehme deine Deckungskarte sowie alle weiteren Papiere zur Anmeldung und fahre zu deiner Zulassungsstelle.

Du darfst damit nur bis zum nächst angrenzenden Zulassungsbezirk fahren mit der Doppelkarte.

Wenn du Weiterfahren willst benötigst du ein Kurzzeitkennz. (04 er).

Das gilt auch innerhalb eines Stadtstaates z.B. Hamburg. Auch hier ist es nicht erlaubt mit der Doppelkarte quer durch HH zu fahren.

Gruß

Hamelchen !!


Parkplatzverteidiger