Wiederbeschaffungswert oder Neuwert ? Das kommt mittlerweile auf de Tarif an. Vor 1994 war fast alles einheitlich in der Assekuranz geregelt, seit dem darf jede Versicherung (fast) alles machen : Bei uns gibts den billigen Zwischennetztarif mit nur Wiederbeschaffungswertegulierung auch im ersten Jahr oder den guten (und gar nicht mal so teuren) Volltarif mit Neuwertentschädigung im ersten Jahr.

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> *** ein *** Es wird immer wichtiger, auch bei "Standardprodukten", auf das Kleingedruckte zu achten. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> ***aus***Alles Gute <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/troest.gif" alt="" /> !