Aus den ADAC Bestimmungen:

5. Verlängerung des Carnet de Passages
Wenn das Fahrzeug innerhalb der Gültigkeit des Carnet de Passages aus einem Land nicht ausgeführt werden kann, besteht die Möglichkeit, das Dokument zu verlängern. Dies kann allerdings nur in einem Land erfolgen, in dem auch ein Automobilclub ist. Das Carnet de Passages kann in der Regel bis zu 3 Monate verlängert werden. Die Verlängerung beantragen Sie ca. 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit. Voraussetzung ist, dass die ausländische Zollbehörde ihr Einverständnis dazu gibt. Nach der Zusage der Zollbehörde unterrichtet uns der Partnerclub und bittet um unser Einverständnis. Wir erteilen die Zustimmung, wenn die Verlängerungsgebühr (anteilmäßig entsprechend der Ausstellungs- gebühr) per Scheck, Überweisung oder Bareinzahlung eingegangen sind.

(Anm: es kann auch länger als 3 Monate verlängert werden)

5.1. Rückreise
Ein verlängertes Carnet ist nur in dem Land gültig, in dem es verlängert wurde. Es kann nicht zur Rückreise nach Deutschland oder zur Weiterreise in andere Länder benutzt werden. In diesen Fällen benötigen Sie ein neues Carnet de Passages

(Das ist wichtig! Wäre also äußerst sinnvoll in D zu verlängern bzw. ein NEUES auszustellen. Wieder für ein Jahr und mit dem neuen Dokument wieder runter...jedes Jahr...jedes mal von Neuem.

Das hat aber aller nichts mit der Verweildauer eines Autos in einem Land zu tun. In der Zollunion RSA, NAM, BW, LES, Swaziland ist es z.B. 1 Jahr. Das ist normalerweise generell üblich.
Das weiß aber auch der ADAC. s. Tel-Nr

Frag mal den, wenn er mal da ist: www.dt800.de
Auf seiner HP kriegste auch sonst alle dir nützlichen Infos.

Viel Erfolg

Zuletzt bearbeitet von Greenlandy; 06/03/2007 06:45.