Na, na , ganz so schlimm ist das nicht. Die Genehmigungsverfahren sind EU-Weit angeglichen, da kann kein einzelner Staat reingreifen, und die PkW-Prüfung endet bei Schwungmassenklasse 2860kg - da geht sich ev. ein Fünftonner als Ableitung von etwas leichterem aus, aber nix mit 7.5t.

Steuerlich darf sich der einzelne Staat austoben, aber über 3.5t sind wir im gewerblichen Bereich, und da sorgt die Frächterlobby schon dafür, dass nicht allzuviel Unfug getrieben wird.

Grüsse,
Peter