Der wesentliche Satz in Text lautet:

"Die Möglichkeit zur Einrichtung von Fahrverbotszonen ist zementiert."

Leider wird nicht drauf eingeganen, dass die die Fahrverbotszonen und die Fahrverbote eben nicht von Bund oder Land ausgesprochen werden, sondern von den Gemeinden/Kreisen.

Das heißt, niemand muss eine Fahrverbotszone, in seiner Gemeinde einrichten.

Er kann lediglich. Genau wie er Ausnahmen zulassen kann.

Wenn nämlich die Gebietskörperschaft genug Arsch in der Hose hat die ständig erwähnten Klagen der EU einfach abzuwarten.

Wollen doch mal abwarten, ob die EU 3/4 aller Gemeinden von Gibraltar bis Stockholm auf Einrichtung von Fahrverboten verklagen wird.

Also noch ists Zeit auf örtlicher Ebene tätig zu werden und dem RAt der Gemeinde oder dem Kreistag Feuer unterm Arsch zu machen!