Das mit der nächsten Kreuzung / Einmündung gilt nur für Halteverbote und eingeschränkte Halteverbote (klassisch Parkverbote). Hier heißt es wörtlich:

b) Sie gelten auch nur bis zur nächsten Kreuzung oder bis zur nächsten Einmündung auf der gleichen Straßenseite.

Daher kommt vermutlich die Meinung "gilt bis zur nächsten Kreuzung". Offiziell ändern auch Ortstafeln (Ortseingangs-/
-ausgangsschild) die Streckenverbote nicht.
Aber da beginnt wohl die nächste Grauzone. Auch steht in der StVO nirgens, wie man sich verhalten soll, wenn die Ausschilderung falsch ist.