Hi Philo,

1) keine Ahnung, wie Du die Scheiben raus bekommst, neheme mal an Heraushebeln, aber da wissen andere sicher mehr.

2) Das mit dem TüV würde ich mal abwarten, bis die Prozesschlacht rum ist, die auf die deutschen Behörden da zurollt. Man kann ja erst mal beschwerde gegen den Steuerbescheid einlegen, wenn ein Verfahren mal läuft, und 100pro gibt es da ein Verfahren.

3) Ich würde mcih bei meinem a) Finanzamt b) TüV erst mal erkundigen (falls Du das noch nicht getan hast), wie genau für die ein LKW ausshiet. Wenn du mal im Internet rumsuchst wirst du herausfinden, dass du in manchen Landkreisen SCheiben hinten brauchst, in anderen kannst Du sogar ein Faltverdeck (also mit direkter Verbindung zum Laderaum) zugelassen bekommen.

4) Der Witz ist: selbst wenn Du laut TüV einen LKW hast, muss das Finanzamt das nicht anerkennen (so nach dem Motto: "wofür sollst Du als praktizierender Philosoph einen LKW brauchen?"). Wenn bei dem Verfahren mit der EU-Richtline heraus kommt, dass sie in DE angewandt werden muss, dann hat das Finanzamt nichts mehr zu deuteln.

Ich sag: warten wir mal ab.

Gruss,
Marc


\m/ \m/
VW 183 TDi AFN
WDB4633231X137xxx - 270cdi
WDB4633411X170xxx - 320cdi V6
WDB2102261B446xxx - 320cdi Reihe