Hallo

Also beim TÜV hab ich nachgefragt, hintere seitenscheiben müssen verblecht werden, 51% des Autos muß Ladefläche sein, d.h. hinterbank+halterungen raus ,gurtverschraubungen müssen verschwinden , trennwand kann mann scheinbar bei einem gutgelaunten TÜVler auch mal weglassen.Das mit dem Finanzamt muß ich mal nachfrage, aber ich kenn welche die ihren T4 als LKW zugelassen haben und scheinbar hat das FA hier in münchen das akzeptiert <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/conf44.gif" alt="" />

gruß
philo