derzeit ist alles ein wenig unklar...

definitiv ist jedoch:

die anerkennung als llkw ist "reiner" ermessensspielraum
deines fa´s. es ist egal, ob der tüv lkw eingetragen hat,
oder nicht.
dazu gibt es reichlich urteile, das prominenteste ist
das sog. "postgolf-urteil" des BFH gegen die telekom.
es gibt selbstredend anforderungen, die an einen llkw
seitens des fa´s gemacht werden, das sind aber nicht immer
die gleichen, die der tüv hat. also: fa fragen,
rechtsverbindliche auskunft (schriftlich) einholen,
dann umbauen.

es bleibt allerdings derzeit abzuwarten, ob nach dem 1.5.
die fa´s (KFstG ist ländersache) ihre gängige praxis für
llkw´s ändern.

bei womo´s ist es auch noch nicht ganz raus, wie das
gehandhabt werden soll.
es liegt noch viel in der schwebe, schliesslich hat sich
auch die womo-fraktion zu einem erheblichen wirtschafts-
faktor entwickelt.

interessant ist, dass bei vielen umbauten die abgasschlüssel
(die letzten beiden ziffern zu 1 im fahrzeugbrief/-schein)
auf "00" geändert werden. das ist quasi nicht mehr
rückgängig zu machen und bedeutet den finanziellen selbstmord.

auch sind oft die versicherungen für lieferwagen (llkw)
teurer, als für pkw. womo sind in der regel mehr als günstig.

ist also alles in allem eine simple rechenaufgabe.

p.s.: den begriff "bestandsschutz" im zusammenhang mit
steuerrecht würde ich persönlich nie nennen, es wird,
wenn überhaupt, eher etwas in form einer übergangsfrist
geben. das ist meine persönliche meinung.

Last edited by rovervirus; 10/02/2005 09:28.

whipple-scrumtious fudgemallow delight