ich blick da nicht ganz durch.
ich habe, wie so etliche andere, damals den klasse
3 lappen gemacht, auf der plastikkarte steht:
CE , einschränkung 79, (C1E > 12000 kg, L<3)
natürlich dann auch C1E, BE, ukw, oleole....
sprich, ich darf mit einem anhänger fahren.
der zug darf nicht schwerer werden als 12 tonnen.
wie ist das nun mit den drehschemelanhängern?
darf ich den fahren?
wenn ja, bis zu welcher tonnage?
wie schwer muss dann das zugfahrzeug sein?
konkret:
mein disco hat 3,5 tonnen hakenlast erlaubt
darf ich einen 3,5 to zgg drehschemel fahren?
zgg disco 2880 kg.
die gängigen texte die sich so ergooglen lassen
haben meine gehirnwindungen zwar zum rauchen
gebracht aber verstanden hab ich das immer noch nicht.
wer weiss was?