Zitat
Für die jenigen die den Lappen fürn LKW im Jahre 2000 und später gemacht haben zählt die Grenze ab 50 Jahren nicht, die dürfen ab Erhalt des LKW Führerscheines aller 5 Jahre zum Doc. So wie bei mir. Ist schon bekloppt wenn man mal beobachtet was Sonntagsnachmittags alles hinterm Steuer (zwar nur PKW aber es geht ja ums Prinzip der Tauglichkeit) sitzt.<img src="/forum_php/images/graemlins/mad2.gif" alt="" /> Ich hab mir das mit dem C1E so sagen lassen: zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht überschreiten. So laut meinem Fahrlehrer. ob da Unterschiede des Anhängertyps gemacht werden entzieht sich allerdings meiner Kenntniss. So, jetzt dürft Ihr verbessern. <img src="/forum_php/images/graemlins/smile.gif" alt="" />


Hallo

für Leute die C1E direkt machen stimmt das auch.

in Sachen Führerschein gibt es einen Bestandschutz bei der Umschreibung, da man früher mit der Klasse 3 hinter einem 7,5 to LKW und Einachsanhäger, Tandemachse bis 1m Radstand gilt als eine Achse, bis zu Gesamtzuggewicht von 18.75 to fahren durfte bekommt man mit dem EU Führerschein die Klasse CE mit Einschränkungen.


Chevy Blazer -Fuel to Noise Converter-

das Leben ist eher breit wie lang und wir steh´n alle mittenmang.