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Unverbesserlicher
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da hatt' ich mich bei "den kurzen" wohl mächtig vergallopiert. bislang war ich wohl der irrigen meinung, daß nur die langen radstände haben aufgelasteRt werden können. Ich hatte anno 2001 meinen langen Pajero I von 2,t auf 2,81 t ausgelastet. Beim kurzen Pajero I Modell wäre das nicht gegangen. Egal - bringt momentan auch wirklich nichts. - Ausser dass man ggf. auf euro3 mit oxi-kat technisch hochrüstet. das wären 550 euro an kostenaufwand und 401.- euro kfz-steuer im jahr. - damit ließe sich mal eben leben.
nix neues auch vom finanzministerium aus stuttgart. - bei telefonischer nachfrage "was geht" wurde mir gesagt, dass sich bw an den entwurf von nrw anschließen werde - und ich möge mich vielleicht noch 3-4 wochen gedulden - dann könnt' man bestimmt mehr dazu sage, "was, was kosten wird. - auch unsicherheiten bei kleinbussen, welche bislang unter ziffer 1 im kfz-brief LKW drin stehen haben. - ob da dann noch in etwa verlangen werden, scheiben zu verblechen und aufnahmepunkte unbrauchbar machen. - das wäre echte schickane. - so machen die aus nem LWW nen Kombi - und wenn Kombi nicht mehr ist - nen PKW ... bei 3 metern ladefläche. alles was recht ist ... die sinds ja unberechenbar ... schieben die sache volle rein ins sommerloch und dort stimmen dann grad mal ein paar hansel drüber ab ... hauptsache das ding wär mal vom tisch ...
*wer den schaden hat, spottet im allgemeinen jeglicher beschreibung
gruss von franky
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Dauerbrenner
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Die Begründung in Deinem Steuerbescheid, dass sich die Bemessungsgrundlage geändert hat, ist nach meinem Dafürhalten nicht richtig. Festsetzung: "Diese Änderung Ihres bisherigen Bescheids beruht auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 Kraftfahrzeugsteuergesetz und berücksichtigt einen gesetzlich vorgeschriebenen Tarifwechsel" Erläuterung: "Aufgrund der Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO wird ihr Fahrzeug ab dem 01.05.2005 nach § 8 Nr. 1 KraftStG (Hubraum, Schadstoffausstoß) besteuert" Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von PKW ist nach wie vor der Hubraum; dein Fahrzeug ist nach wie vor ein PKW. Der Bescheid spricht von "LKW", bemisst aber trotzdem nach Hubraum unter Bezugnahme auf § 9 Abs. 1 Nr. 2 b) bb) KraftStG Die Bezeichnung "LKW" wäre ja ein Geschenk, wenn dann auch folgerichtig nach Gewicht besteuert würde. Insofern bin ich nicht böse, dass mein PKW jetzt ein LKW sei. Ein entsprechender Widerspruch gegen den Bescheid macht aber nur Sinn, wenn man den offiziellen Erlass kennt, auf den sich das FA stützt. Mein Widerspruch richtet sich gegen die Besteuerung nach Hubraum, da LKW.
Zuletzt bearbeitet von kadege; 08/06/2005 14:58.
Gruß Klaus
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So, der neue Bescheid für das erste unserer drei betroffenen Fahrzeuge ist eingetroffen: Nissan Terranno II, Schadstoffschlüssel 20, Hubraum 2.664 cm³,Gewicht 2805 kg, jährlich zu zahlen nun 33,29 * 27= 898,00 Euro. Jetzt kommts, Angaben aus dem Bescheid: Fahrzeugart bis 30.04.2005 : Personenkraftwagen Fahrzeugart ab 01.05.2005 : Lastkraftwagen (!!!!!)
Ja, merken die noch was? Gilt für LKW´s nicht weiterhin die Gewichtsbesteuerung? Was sagt mir das? Widerspruch einlegen? <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Nachtrag: Ahh, sehe gerade, dass das Ganze schon ein paar Seiten vorher Thema war. Hat denn schon mal einer beim FA angefragt, warum wir nun LKW´s fahren????
Zuletzt bearbeitet von Matz; 08/06/2005 14:09.
Viele G-rüße Matthias
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Hallo
Ja, das mit dem LKW ist eine dolle Sache, bin auch mal gespannt wie sich das aufklärt. Ist ja momentan angeblich ein EDV Problem beim FA. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/augen21.gif" alt="" />
Ich vermute auch,wie sicher schon andere, das diese lange warterei auf Entscheidungen, auch Methode hat um noch mehr rauskitzeln zu können. Damit bei den nächsten Steuerbescheiden so richtig schön nachgezahlt werden darf. Dann kommt noch mehr Geld in die Kasse.
WIe gesagt, ich werd wohl erstmal die Kasse von meinem Mitsubishi-Händler beglücken, den brauch ich nämlich öfter als das FA, und der hilft mir auch mal kostenlos <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" />
Gruß Mario
Pajero V20
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Pressemitteilung des AvD BETRIFFT: KFZ-Steuer ab 1.Mai Zusammenfassung mit diversen interessanten Links http://www.avd.de/presse/pd/2005_pm_kw18_5_01.htm Homepage
Nur für heute leute ... "ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Naja, der übliche Schwachsinn, Geländewagen sind nur zum Spass da und werden nur von Superreichen gefahren und der Rest sind alles arme Opfer. Besonders die Wohnmobilbesitzer. Ich kanns nicht mehr hören bzw. lesen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/div40.gif" alt="" /> MfG, Carsten PS: Ich fahre jetzt mit meinem benzinfressenden SUV auf meine Plantage um die Slaven anzutreiben und dann nehm ich ein Bad im Geldspeicher. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/cool.gif" alt="" />
...Kraft kommt von Kraftstoff
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Hat denn schon mal einer beim FA angefragt, warum wir nun LKW´s fahren???? So, habe gerade mit dem FA telefoniert: es handelt sich eindeutig um eine Fehleingabe im Zentralen Rechenzentrum, soll genau andersrum sein (vorher LKW, jetzt PKW). War zwar vorher auch kein LKW, aber was soll´s.... Einspruch dürfte deshalb sinnlos sein, da dieser keine aufschiebende Wirkung hätte. Flugs hätte man den neuen, korrekten Bescheid. Fazit: zahlen und glücklich sein... <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
Viele G-rüße Matthias
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Also Kinder, wir müssen mal abwarten und sehen, was kommt, die sind sich selbst nicht einig und brüten was aus. Infos dringen NICHT nach außen.
Abwarten und PRO ALLRAD !!!
Weitere Polemik und Phrasen bringen niemanden was und dienen nur der Vergangenheitsbewältigung, was mal war und ging.
Bitte schreibt NUR FAKTEN was es an Informationen gibt und NERVT die FA`s!
Danke an Matz das ist mal eine Info. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />
Ralfi
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moin moin,
auch nicht schlecht: Quad mit Zugmaschinenzulassung neu nach Hubraum besteuert und Nachzahlung für die letzten 4 Jahre !!!!!!!
Lustige Grüße
Stefan
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Moin Stefan, nur zur Klärung, das ist soweit OK als das es bezüglich Quad/ATV ein entsprechendes Urteil des BFH gibt wonach vierrädrige Fahrzeuge mit Motorradähnlichem Aufbau nach Hubraum und nicht nach Gewicht zu besteuern sind. Soweit so gut. Für rechtlich bedenklich bzw. gar unhaltbar halte ich allerdings die Nachforderung über einen Zeitraum von 4 Jahren. So, dies aber nur als Erklärung am Rande, bitte jetzt keine Diskussion an dieser Stelle über Quads und Zgm.
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