Zitat
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beim Disco das Gesamt-Zuggewicht begrenzt ist (ist zumindest bei meinem 200tdi (zGG. 2810kg) so). Somit darf der Disco voll beladen eigentlich Zulassungsrechtlich keinen 3.5to schweren Hänger ziehen...

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Wirfst du da gerade was durcheinander?




zGG = KFZ ohne Anhänger (inkl. Stützlast*) 2810Kg
Anhängelast gebremst (sollte beim Disco???) 3500Kg

Ergo die Fuhre kompl. Beladen mit Anhänger auf der Waage = 6310Kg!



* Die Stützlast vom Anhänger darf vom ges.Gewicht des Anhänger abgezogen werden, muß beim zGG Auto aber auch abgezogen werden....im Anhängerbetrieb.
Also Auto leer = 2000Kg + 150Kg Stützlast + 660Kg Ladung = 2810Kg
Anhänger = 3650Kg WENN! die Achslast nicht über 3500Kg liegt.
Die fehlenden 150Kg müssen jetzt auf dem Kugelkopf lasten.

Wenn das Zuggesamtgewicht wie zum Beispiel beim VW T4 auf 4550 Kg begrenzt ist, darf der T4 zwar einen Anhänger mit einem tatsächlichem Gewicht von 2500 Kg ( max Anhängelast gebremst) ziehen, aber das Zugfahrzeug darf ein tatsächliches Gewicht von 2050 Kg incl Stützlasten nicht überschreiten.
Und Toleranzen gibt es eigentlich nicht, nur ein Augen zu drücken der Kontrolleure


Nichts ist besser als so ein Ding