Zitat
Mit der Kombination "als LKW versteuern, als WoMo versichern" spare ich locker 900 € jährlich.

Eine Möglichkeit wäre: Die Einbauten fürs WoMo an Airline-Schienen verschrauben, damit bei der Zulassung vorfahren, als WoMo zulassen. Dann Einbauten rausnehmen, beim Finanzamt vorfahren, riiiiiiesige Ladefläche vermessen lassen, als LKW versteuern.

Moin,
sorry, das geht so nicht.
Es stimmt, dass das FA selber bestimmen darf, ob ein verkehrsrechtlicher LKW (also unter Fahrzeugart im der Zulassungsbescheinigung steht LKW) wirklich auch ein fiskalischer LKW ist.
Allerdings wird das FA niemals nie ein KFZ nach Gewicht besteuern, wo etwas anderes als "LKW" oder "sonstiges KFZ XXX" (XXX ungleich Womo, Büromobil oder sowas ähnliches) unter Fahrzeugart in der Zulassungsbescheinigung steht !
Der Eintrag "LKW" oder "sonstiges KFZ" ist für das FA also eine notwendige aber keine hinreichende Bedingung für KFZ-Steuer nach Gewicht.
ganz so blöd sind sie halt doch nicht da auf dem Amt ...

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)