Hi Caruso,

wenn ich meinen Einspruch aufrechterhalte, was ich ja mittlerweile getan habe, kommt es zu einer Ablehnung oder Annahme-also kein vorläufiger Bescheid, da noch kein Gerichtsverfahren anhängig ist. Im Fall der Ablehnung müßte ich klagen.

Grüße.


nichts geht über ein schönes Bad...

Wassernixe