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Gehört zum Inventar
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Zitat
1. Ein „Mindestlebensraum“ von 1m²
2. Eine Stehhöhe von mindestens 1,70 m
... wenn sie nicht über ein Klappdach verfügen!
Die Womos sind nicht sicher!
Moin,
also wenn wir denn mal ganz tief in uns schauen ... Was ist an diesen Forderungen so abwegig ?
Ein Wohnmobil ist "mobil" (ok, abgehakt) und man soll da drin "wohnen" können. Ich mag nicht in Höhlen hausen, wo ich weder stehen noch mich um die eigene Achse drehen kann. Mit diesen Forderungen werden die "Minimalwohnmobile" aus der Klasse rausgenommen, ja. Na und, das finde ich durchaus ok. Sehr viele T3- und T4-Busse wurden mit minimalstem Aufwand zum Womo "umgeschrieben", oft aus Gründen der günstigen Versicherung und nicht mal wegen der Steuer. Wenn das in Zukunft nicht mehr so einfach geht, meinetwegen.
Wer nach "Womotarif" (wie auch immer der mal aussehen wird) KFZ-Steuern zahlen will, braucht demnächst mind. ein Klappdach, da kann ich eigentlich nichts Verwerfliches dran finden. Ok, ein LR90 (Beispiel) wird da Probleme haben, den Rest der Kriterien zu erfüllen. Aber so eine Kiste ist nun mal wirklich kein Womo, seien wir ehrlich.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


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Ich bin 1,85m ohne Schuhe. Was zum Henker soll ich mit ner "Stehhöhe" von 1,70m anfangen?

Mal wieder ein Beispiel, wie sehr an der Realität "vorbeireglementiert" wird...


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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wennhiereinermeinenTiteländertbinichdas!
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da muss ich dir widersprechen. Ich habe 'so eine Kiste', wenn auch mit 110" Radstand und verbringe meine Urlaube eigentlich immer mit und in dem Auto.
Wenn du grössere Komfortansprüche hast als ich, kann das nicht mein Problem sein.
Und wenn mein Fz. alle zulassungsrelevanten Auflagen erfüllt, um eine WoMo-Zulassung zu haben, dann habe ich auch Anspruch auf die entsprechende Versicherung bzw. Besteuerung.

Und wenn ich mal gross bin und viel Geld verdiene, bau ich mir auch ein Hubdach aufs Auto, aber bestimmt NICHT wegen irgendwelchem Zulassungsschnickschnack.


Gruss Monny

++ Mercedes 1017A zu verkaufen ++

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So, ich habe jetzt auch meinen "Strafzettel" bekommen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/bad.gif" alt="" /> <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya004.gif" alt="" />
Jetzt geht´s den Berlinern an den Kragen. <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-yuk.gif" alt="" />

Gruß,

Carsten


Sick Of It All
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Ich werde mir das entsprechende "Kit" zum Höherlegen des Daches selbst anfertigen. Ist beim Cabrio ja noch relativ einfach. Verlängerungsstücke für Plane und Spriegel und gut. Dann solln se kom´m. So!


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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Zitat
da muss ich dir widersprechen. Ich habe 'so eine Kiste', wenn auch mit 110" Radstand und verbringe meine Urlaube eigentlich immer mit und in dem Auto.
Wenn du grössere Komfortansprüche hast als ich, kann das nicht mein Problem sein.
Die Sache mit dem Womo ist doch sowieso Grauzone. Die zulassungsrechtlichen Voraussetzungen zum Womo könnt man ja auch locker ergänzen um die "FA"-Zusatzkriterien. Mir geht es eher darum, dass ich im Gegensatz zu den "FA-LKW-Kriterien" die Grenzziehungsrichtlinien des FA nicht für überzogen halte. Das das FA nicht an die zulassungsrechtliche Einstufung gebunden ist wurde ja höchstrichterlich entschieden. Rein theoretisch könnten sie also auch 2m Stehhöhe fordern.
Ich würde mich da auch ausnahmsweise mal bedeckt halten weil 90% dieser Minimalwomos auch Alltagsfahrzeuge sind bzw. nur "proforma" zum Womo gemacht wurden. Entsprechende Jubelberichte über "Womoumbauten" von Touareg und Co. in der Presse tragen nicht gerade zur Verbesserung der Situation bei.
Deine geringen Ansprüche an Wohnkomfort in Ehren aber diesmal kann ich ausnahmsweise mal nicht über das FA schimpfen.

Gruß
Jens


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Das FA hat sich meiner Meinung nach an das zu halten, was in den Papieren eingetragen ist. Punkt.
Wenn eines der höchsten deutschen Gerichte etwas anderes entscheidet, ist das m. E. eine klare Rechtsbeugung.

Aber nachdem es hier nur darum geht, dem Bürger die sauer verdiente Kohle aus der Tasche zu ziehen, wird sich wohl auch kein Staatsanwalt finden, der gegen diese Richter ermitteln wird...


Gruss Monny

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Das FA hat sich meiner Meinung nach an das zu halten, was in den Papieren eingetragen ist. Punkt.

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Gruß Thorsten

...irgendwas is´ ja immer!

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Hab ich was verpaßt? Bisher konnten doch die Finanzbeamten "nur" bei LKW´s durch ihren "Ermessenspielraum" subjektiv entscheiden, ob es ein LKW oder ein PKW ist.

Nun auch bei Womo´s? Oder gilt, zumindest momentan noch, daß ein vom Tüv eingetragenes Womo auch als solches nach Gewicht zu besteuern ist?

Und zweitens: Was ist eigentlich mit einer Klage von wegen EU vor Landesrecht = AF = Gewichtsbesteuerung?

Gruß,

Carsten


Sick Of It All
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Da hast Du was verpaßt Carsten. Laut BFH ist das FA an die Verkehrsrechtliche Einstufung eines jeden KFZ nicht gebunden, egal ob WoMo, LKW oder sonstwas. Das is ja grade der Witz an dieser Rechtssprechung.
Was die Klagen zu AF usw. betrifft schau einfach mal auf die Seite von Proallrad, da steht alles unter Aktuelles.


Gruß Thorsten

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