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Tach zusammen

Bei uns im Verein haben 2 Offroader ( Beide WoMobi) eine
Vorladung vom Finanzamt bekommen.
Bei ersten wurde alles dokumentiert und fleißig Fotos gemacht.Kritikpunkt beim ersten war, kein Quadratmeter FlĂ€che vorhanden.( Entscheidung also offen)

Beim zweiten (kurzer-G) wurde (von der gleichen Person)
der fehlende Kocher bemÀngelt. Von dem 1 qm war bei dem
nicht die Rede.Entscheidung offen.
Von uns mĂŒssen noch mehrere antanzen. Bin mal gespannt was
die Pappnasen dann sagen.
Es lebe die willkĂŒr der FinanzĂ€mter...

LongJohn





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http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

!!!Seite lĂ€ĂŸt sich wie auch immer nicht direkt verlinken !!!

DIREKT IN DIE NAVIGATIONSLEISTE KOPIEREN - DANN EINFÜGEN !!


Guten Morgen Amtsschimmel .... gerfunden, gestohlen und geklaut .. und geb's dann auch mal hier gerne weiter ...
...was meinst du dazu ???


Bundesrat Drucksache 590/05 (Beschluss)14.10.05

Beschluss des Bundesrates

Vorschlag fĂŒr eine Richtlinie des Rates ĂŒber die Besteuerung von Personenkraftwagen

KOM(2005) 261 endg.; Ratsdok. 11067/05

Der Bundesrat hat in seiner 815. Sitzung am 14. Oktober 2005 gemĂ€ĂŸ §§ 3 und 5
EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

1. Der Bundesrat begrĂŒĂŸt den Vorschlag fĂŒr eine Richtlinie des Rates ĂŒber die
Besteuerung von Personenkraftwagen. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie
sollen bestehende Wettbewerbshindernisse im Binnenmarkt abgebaut, mehr
Steuergerechtigkeit erreicht und ein wesentlicher Beitrag zur Reduzierung der
CO2-Emissionen geleistet werden.

2. Insbesondere begrĂŒĂŸt der Bundesrat die Initiative der Kommission, durch eine
europaweite, einheitliche Bemessung der Kfz-Steuer an dem CO2-Ausstoß zur
Senkung der CO2-Emissionen aus dem Verkehrssektor beizutragen.

3. Die vorgesehene Pflicht zur Staffelung von Kfz-Steuern auf der Grundlage
der CO2-Emissionen ist aus Sicht des Bundesrates ein wesentlicher Beitrag zur
Reduzierung dieser Emissionen. Dabei ist besonders zu begrĂŒĂŸen, dass es den
einzelnen Mitgliedstaaten ĂŒberlassen bleibt, ob und in welcher Höhe sie eine
Kfz-Steuer erheben. Damit bleibt eine Besteuerung ausschließlich ĂŒber die
Mineralölsteuer möglich, die sich nicht nach der potenziellen CO2-Emission auf
Grund der Beschaffenheit des Antriebssystems, sondern nach der tatsÀchlichen
CO2-Emission bemisst. Auch kann der jeweilige Mitgliedstaat souverÀn entscheiden,
in welcher Höhe er eine Kfz-Steuer erhebt.

4. Die Bundesregierung wird gebeten, sich im weiteren Rechtsetzungsverfahren
dafĂŒr einzusetzen, dass neben der CO2-Emission auch weitere Luftschadstoffe
wie NOx und Feinstaub europaweit als Bemessungsgrundlage fĂŒr die Kfz-Steuer
berĂŒcksichtigt werden. Ein relevanter Teil beispielsweise der FeinstĂ€ube, die in
Deutschland zu örtlichen Überschreitungen von Grenzwerten beitragen, sind
auf Emissionen aus NachbarlĂ€ndern zurĂŒckzufĂŒhren. ErgĂ€nzend zu nationalen
sind daher europaweite Anstrengungen zur Emissionsminderung notwendig. Es
wird empfohlen, ein derartiges Besteuerungssystem an den EURO-Normen zu
orientieren, was sich bei der deutschen Kfz-Besteuerung bereits bewÀhrt hat.

5. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Verbot der EinfĂŒhrung von
Zulassungssteuern ab dem Zeitpunkt der Umsetzung und das Gebot ihrer Abschaffung
ab 2016 den innergemeinschaftlichen Handel mit Kfz vereinfachen wird. Dasselbe
gilt fĂŒr die vorgesehene Bestimmung ĂŒber die anteilige Erstattung von Kfz-Steuern,
wenn ein Fahrzeug im Jahresverlauf in einen anderen Mitgliedstaat verbracht wird.
Insbesondere Letzteres ist gleichzeitig ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit.
Jeder Mitgliedstaat erhĂ€lt Steuern nur fĂŒr den Zeitraum, in dem ein Kfz in seinem
Territorium zugelassen ist. Und jeder SteuerbĂŒrger zahlt die Kfz-Steuer fĂŒr den
jeweiligen Zeitraum nur einmal.

6. Nach der Formulierung in Artikel 9 des Richtlinienvorschlags hat im Fall der
Ausfuhr eines Personenkraftwagens aus dem Gebiet der Gemeinschaft oder
dessen Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat der letztere Mitgliedstaat die
Reststeuer aus den Zulassungssteuern zu erstatten. Nach dem Wortlaut des
Richtlinientexts soll dies unabhÀngig davon gelten, ob der "letztere" Staat selbst
Zulassungssteuern erhebt. Der Bundesrat geht davon aus, dass eine solche Vorgehensweise
nicht beabsichtigt ist. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass die Kommission in
Absatz 9 der ErwĂ€gungsgrĂŒnde ein Erstattungssystem bei den Zulassungssteuern nur fĂŒr
Mitgliedstaaten vorsieht, die selbst Zulassungssteuern erheben. Der Bundesrat bittet
die Bundesregierung, sich dafĂŒr einzusetzen, dass dieser Widerspruch beseitigt wird
und Mitgliedstaaten, die keine Zulassungssteuern erheben, von dem Erstattungsverfahren
bei den Zulassungssteuern ausgenommen werden.

7. Der Bundesrat erachtet es fĂŒr außerordentlich wichtig, dass es bei der nationalen
Umsetzung der geplanten Umstellung der Bemessungsgrundlage der Kfz-
Steuer auf CO2-Emissionen nicht zu einer wettbewerbsverzerrenden Ausgestaltung
kommt. Es muss besonders darauf geachtet werden, dass die deutschen Hersteller von
grĂ¶ĂŸeren Fahrzeugen im internationalen Wettbewerb nicht benachteiligt werden. Eine
produktpolitische Lenkung zu Lasten einzelner Fahrzeugkategorien darf es nicht geben.

8. Schließlich ist der Bundesrat der Auffassung, dass es vor dem Hintergrund
steigender Rohölpreise bei der Umsetzung zu keinen weiteren Steuererhöhungen
kommen darf. Die deutschen Autofahrer sind im europÀischen
Vergleich durch die Ökosteuer besonders hart betroffen. http://www.bundesrat.de/coremedia/generator/Inhalt/Drucksachen/2005/0590_2D05,property=Dokument.pdf

Last edited by grizzlyclimber; 23/10/2005 14:12.

Nur fĂŒr heute leute ...
"ohne Panne von Tanne zu Tanne"
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Paragraphen-Guru
****
Paragraphen-Guru
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Joined: Jul 2002
Posts: 443
Moin.
Hört sich nicht schlecht an, insbesondere in Absatz 3. der Hinweis auf die Mineralölsteuer. Vielleicht kommt sie doch noch, die Umlegung der KFZ-Steuer auf den Sprit. Ich setz da meine ganze Hoffnung auf die Förderalismuskommission; die soll ja schnellst möglich wieder reaktiviert werden und die hatte die Abschaffung der KFZ-Steuer ja schon fest geplant.
Wir mĂŒssen hoffen und warten.

Gruß
Amtsschimmel


Wenn ich nicht mehr weiter weiß, grĂŒnd ich einen Arbeitskreis
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trĂ€ger LĂŒstling
trĂ€ger LĂŒstling
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Es gibt sie noch, die braven BĂŒrger, die sich der geballten Staatsgewlt beugen.

Aus einem anderen Forum:

Zitat
Hallo Jörg!
Da hast du aber einen gnÀdigen Finanzbeamten erwischt,denn mein Wiederspruch wurde gnadenlos abgeschmettert,auch wollte dieser Mensch sich am Telefon auf keine Diskussion einlassen.
Ich hatte zwar kurz in erwĂ€gung gezogen Proallrad beizutreten,aber da in der letzten Off-Road stand,dass der Prozess ca. 4 Jahre dauert.Hab ich dann doch ZĂ€hneknirschend bezahlt,weil ich weiß nicht ob ich den Wagen in 4 Jahren noch hab.
Auf der anderen Seite kann ich mich drĂŒber freuen wieviel Geld ich mit der Gewichtsbesteuerung in den letzten viereinhalb Jahren gespart hab.
Christian


Sehr löbliche einstellung. Man sollte den Menschen ans zustÀndige Finanzministerium melden, der oder die gehört mit nem Orden ausgestattet.

Kini

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on her majestyÂŽs service
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Joined: May 2002
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ihm ist offenbar nicht bewusst, dass man gute chancen hat
sein geld wieder zurĂŒck zu bekommen, auch wenn man den
wagen bereits verkauft hat.

naja, selber schuld.

wir könne den ja fĂŒr das bundesverdienstkreuz vorschlagen...
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wut.gif" alt="" />


whipple-scrumtious fudgemallow delight
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viermalvierer
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Zitat
Hallo Jörg!
Da hast du aber einen gnÀdigen Finanzbeamten erwischt,denn mein Wiederspruch wurde gnadenlos abgeschmettert,auch wollte dieser Mensch sich am Telefon auf keine Diskussion einlassen.
Ich hatte zwar kurz in erwĂ€gung gezogen Proallrad beizutreten,aber da in der letzten Off-Road stand,dass der Prozess ca. 4 Jahre dauert.Hab ich dann doch ZĂ€hneknirschend bezahlt,weil ich weiß nicht ob ich den Wagen in 4 Jahren noch hab.
Auf der anderen Seite kann ich mich drĂŒber freuen wieviel Geld ich mit der Gewichtsbesteuerung in den letzten viereinhalb Jahren gespart hab.
Christian



Musterprozesse werden in der Regel beschleunigt - bis zum BFH sollte es also ca. 1,5 Jahre dauern. Die Info von der Off Road ist also nur bedingt richtig.

Und der Spezi bekommt dann sein Geld nicht wieder und wird sich schwarz Ă€rgern, weil er den Einspruch zurĂŒckgenommen hat!
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />

Last edited by greenbee; 24/10/2005 15:34.

Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

www.proallrad.com
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Das wird noch
Das wird noch
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Posts: 81
&#8226; Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen richtet sich aus-schließlich nach den objektiven Beschaffenheitskriterien, insbesondere nach Bauart, Einrichtung und dem Ă€ußeren Erscheinungsbild der Fahrzeuge. Die objektive Beschaf-fenheit der Fahrzeuge ist dabei unter BerĂŒcksichtigung aller Merkmale in ihrer Ge-samtheit zu wĂŒrdigen.

[color:"purple"] Sodala, wer kann mir jetzt mal die Begriffe Bauart, Einrichtung und Àusseres Erscheinungsbild genauer definieren, gibt es da irgendwo einen Katalog, der sagt, wenn mehr als die HÀlfte irgendwelcher Kriterien auf PKW zutreffen, dann PKW, wenn nicht, dann anderes Fz.????????????? [/color]



&#8226; Der Rechtsprechung lĂ€sst sich die Tendenz entnehmen, dass bei GelĂ€ndewagen - e-benso wie bei sog. Pick-up-Fahrzeugen (BFH Urteil vom 08.02.2001, BSBl II 2001,368) &#8211; eine kraftfahrzeugsteuerliche Einstufung als Personenkraftwagen, insbe-sondere davon abhĂ€ngig ist, dass die zur Personenbeförderung dienende BodenflĂ€che grĂ¶ĂŸer ist, als die HĂ€lfte der gesamten NutzflĂ€che des Fahrzeugs (Urteile des ThĂŒrin-ger Finanzgerichts vom 27.03.2003, EFG 2003 S. 1045, und des Finanzgerichts MĂŒn-chen vom 02.07.2003, EFG 2003 S. 1574).

[color:"purple"] Wie hat genau gemessen zu werden,
um die FlĂ€che fĂŒr Personenbeförderung festzulegen, wie zĂ€hlt FlĂ€che, die fĂŒr beides nutzbar ist???
Dito fĂŒr die LadeflĂ€che. [/color]

Gruß Claus <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/schild11.gif" alt="" />

Last edited by landynarr; 25/10/2005 08:40.
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Die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Beurteilung von Kraftfahrzeugen .....

<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/dooya003.gif" alt="" />Kraftfahrzeuge: gemĂ€ĂŸ Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN 70 010 -
maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug (KBA Lexikon)


Nach der Logik der FA mĂŒsten dann auch Reisebusse nach Hubraum besteuert werden, wenn sie der Personenbeförderung dienen.

Da kann man mal sehen, was die FA fĂŒr einen Quatsch schreiben.
<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />


Nur tote Fische schwimmen mit dem Fluß

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Gehört zum Inventar
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GibtŽs da nicht sowas Àhnliches wie einen Gleichstellungsanspruch?


Janz wichtig: Fresse halten angesagt!
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Zitat
Wie hat genau gemessen zu werden,
um die FlĂ€che fĂŒr Personenbeförderung festzulegen, wie zĂ€hlt FlĂ€che, die fĂŒr beides nutzbar ist???
Dito fĂŒr die LadeflĂ€che

Hi Claus,

bei der Festlegung zum "fiskalischen" LKW das geht so:

Der "Raum" fĂŒr die Personenbeförderung ist die LĂ€nge vom durchgetretenen Gaspedal bis zur Trennwand zur LadeflĂ€che. Wobei hier gar nicht von einer FlĂ€che die Rede ist, sondern von der LĂ€nge des Fahrgastraumes.
Verglichen wird mit der LĂ€nge der nutzbaren LadeflĂ€che, gemessen von der Trennwand zum Fahrgastraum bis zum Heckabschluß (TĂŒr/Klappe/ etc.)
FlÀchen mit "Doppelnutzung" (umklappbare Bank etc.) zÀhlen zum Fahrgastraum, eine feste Trennwand zur LadeflÀche ist Pflicht.
Man kann die LĂ€nge der LadeflĂ€che evtl. vergrĂ¶ĂŸern, um hier die "fiskalischen" LKW-Kriterien zu erfĂŒllen. Bei der T3-Doka wurde sowas schon praktiziert, hier fehlen auch nur wenige Zentimeter. Eine Garantie auf "Anerkennung" solcher LadeflĂ€chenverlĂ€ngerungen gibt es aber nicht.
Die Breite (und damit die FlÀche) ist irrelevant. Im Vergleich zum Fahrgastraum breitere LadeflÀchen werden nicht als Vorteil gewertet.

Ob diese Einstufung Sinn macht oder Bestand haben wird, ist nicht Gegenstand dieses Postings <img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />

Beschrieben habe ich nicht die Einstufung zum M1 AF sondern zum "fiskalischen" N1, um es mal in EU-KĂŒrzeln auszudrĂŒcken.

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)


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