was mich interessiert ist: die frist, innerhalb der ein bußgeldbescheid/anhörungsbogen zugestellt werden muss, beträgt 6 wochen (=42 tage).

geblitzt am 20.03.07

jetzt haben wir heute den 4. mai. das sind jetzt aber schon 45tage - (irgendwie hab ich vorhin falsch gerechnet)


also: ist der bescheidt nach 6 wochen und 3 tagen noch wirksam? soll ich widerspruch einlegen?

grüße,
christoph