Zitat
also: ist der bescheidt nach 6 wochen und 3 tagen noch wirksam? soll ich widerspruch einlegen?

grüße,
christoph

3 Monate

In Worten;
drei


ergo <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsdown.gif" alt="" />


"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"