Moin...

Der Bußgeldrechner sagt:
Eine Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit mit Fahrzeugart PKW, Krad oder sonstige KFZ bis 3,5t um 31 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wird gem. Bußgeldkatalog im Regelfall wie folgt bewertet:

Bußgeld: 75,00 Euro
Gebühren und Auslagen: ca. 24,00 Euro
Punkte: 3 Punkte

Um den Bußgeldbescheid wirksam werden zu lassen, ist es zwingend erforderlich, den Fahrer zweifelsfrei festzustellen. Eine Halterhaftung existiert hier nicht.

Der Anhörungsbogen kann ignoriert werden, er ist lediglich ein Angebot der Bußgeldstelle.

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate zuzüglich 2 Wochen Postlaufzeit, die Zustellung muß also keineswegs innerhalb der 3 Monate erfolgen, der Erlaß des Bußgeldbscheides aber schon (rein verwaltungsintern).

Falls der Anhörungsbogen ignoriert wird, kann folgendes passieren:
1. die Bußgeldstelle erläßt einen Bußgeldbescheid für deinen Bruder, weil sie (fälschlicherweise) seine Fahrereigenschaft annimmt. Dagegen kann dann innerhalb 2 Wochen (höchstwahrscheinlich erfolgreich) Widerspruch eingelegt werden.
2. Die Bußgeldstelle vergleicht die Paßbilder und stellt fest, dass dein Bruder nicht Fahrer gewesen sein kann (je nach Qualität der Paßbilder). Dann kann sie sich zeitnah die Paßbilder der nahen Verwandten besorgen und vergleichen oder die Polizei zur Ermittlung des Fahrers beim Halter des KFZ vorbeischicken. Dabei kann die Polizei durchaus beim Nachbarn klingeln, ihm das Blitzerfoto zeigen und fragen, ob die Person bekannt ist. Wirst du namentlich genannt, wird dann gegen dich ermittelt und du erhälst den Bußgeldbescheid.

Mögliches Vorgehen:
das "Spielen auf Zeit"
solange nicht gegen dich persönlich ermittelt wird, läuft die Verjährungsfrist. Wird also der Anhörungsbogen ignoriert, kann man hoffen, dass die Behörde länger als die verbleibende Zeit braucht, um den Fahrer zu ermitteln.
In diesem Falle ist die Chance nicht so hoch, weil es sich um einen Verwandten ersten Grades handelt, da suchen sie nämlich zuerst. Und sobald dein Name fällt und Ermittlungen eingeleitet werden, ist die Verjährungsfrist unterbrochen. Dazu reicht schon eine verwaltungsinterne Aktennotiz, du brauchst davon keine Kenntnis erlangen.
Wird also z.B. am letzten Tag der Verjährungsfrist eine Aktennotiz geschrieben, dass du der Fahrer bist, hat es sich erledigt und du bist dran !

Gruß
Jens


“Noch sitzt ihr da oben, ihr feigen Gestalten,
vom Feinde bezahlt und dem Volke zum Spott.
Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten,
dann richtet das Volk und es gnade euch Gott.”
(Carl Theodor Körner, 1791 – 1813, deutscher Dichter und Dramatiker)