Vor allem die Stellungnahme der Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang sehr interessante Lektüre. Die Regierung scheint aber auch nicht wirklich zu wissen was sie eigentlich will. Einerseits verlangt sie genauere Definitionen für "Pick-up Fahrzeuge" und "Büro- und Konferenzmobile" sowie eine prakitkablere Definition von "zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche" und der "Nutzfläche des Fahrzeugs". Auf der anderen Seite will sie aber keine Absurditäten schaffen. Zitat:
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Vor allem im Grenzbereich um 2 800 kg hätten geringe Gewichtsunterschiede bei ansonsten
typgleichen Fahrzeugen nicht gerechtfertigte erhebliche Belastungsunterschiede zur Folge. Dadurch
würden erneut Anreize geschaffen, durch so genannte Auflastungen sachlich ungerechtfertigte
kraftfahrzeugsteuerliche Vorteile anzustreben.
Allerdings liegt es in der Natur der Sache, dass eine genau definierte Grenzziehung zu eben diesen "nicht gerechtfertigten" Belastungsunterschieden bei geringen Änderungen am Fahrzeug führen kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das rückwirkende Inkrafttreten. Zitat:
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Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Mai 2005 in Kraft treten. Es erscheint fraglich, ob es
sich - wie in der Begründung angegeben - um einen Fall der unechten Rückwirkung handelt.
Es wird also wieder spannend, und ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass mit der Gesetzesänderung dann endlich für jeden klar ist, ob er einen PKW oder ein anderes Fahrzeug hat und welche Steuern er zu zahlen hat.