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Hier geht gar nichts mehr
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ich würd sagen: halbe rückbank raus (größere hälfte) *zack* 2+1 sitzer.
aber was is das dann?
grüße!
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Habemus Papam
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Habemus Papam
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Na,Steuerrechtlich kein PKW.
Ich brauche aber vier Sitzplätze. <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" />
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Zonenkonform
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Ne,Ne, dann gibt´s ja noch das Flächenverhälnissmaß. Denk ich mal. Gruß aus Berlin
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Jungfrau
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Jungfrau
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Hallo, habe gerade bei meinem Finanzamt angerufen um zu klären ob es reicht, wenn ich die Rücksitzbank rausschraube, die Gurte entferne und die Ladefläche gegen den Fußraum abgrenze um meinen G als LKW anerkannt zu bekommen. (Dem TÜV reichts) Die nette kompetente Dame meinte dann, dass ich noch die Scheiben verblechen (einschweißen) und die Gurtverankerungen unbrauchbar machen müsste. Stünde so im Gesetz. Auf Nachfragen in welchem und wo ich es finde erzählte sie mir was von Bundes-Steuerblättern und Richtlinien an die sie sich halten müsste, die sie aber nicht rausgeben würde (Kopie, Auszug, Fax, Mail). Aber wenn das Gesetz und nicht auslegungssache ist, wiso fahren dann manche mit Scheiben und LKW-Status, andere mit abgedunkelten Fenstern und LKW-Status und wieder andere mit Blech und LKW-Status rum? Weiß da jemand von euch was drüber? Ich habe in keinem Gesetzestext der mir zugänglich war was von verblechten Scheiben und unbrauchbaren Gurthaltern gefunden! (Vielleicht will man das Fahrzeug ja auch mal wieder als PKW verkaufen?...)
Christian
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Hey Christin, das ist auch nicht Gesetz, sondern da gab es vor einigen Jahren ein Urteil vom BFH.Und dort wurde das dann so festgelegt.Aber es gab dann etwas später ein anderes Urteil, wonach bei der Beurteilung und Betrachtung des Fahrzeuges die Gesamtheit der Erscheinung zu würdigen ist und nicht allein auf einzelne Aspekte abgestellt werden darf. Die Urteile sind hier auch irgendwo im Thread zu finden, glaube ich. Das neue KFZ-Steuergesetz bietet aber auch einfachere Möglichkeiten bezüglich der Ladeflächenlänge bei 2 Sitzern. Gruß aus Berlin
Zuletzt bearbeitet von AndreasHirsch; 04/01/2007 14:34.
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S�chtiger
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S�chtiger
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...warum willst Du den denn als Lkw zulassen?? Mach 2-3 Sitze, Gurte raus und fertig. Zulassung als Zugmaschine. Dann kannst Du sogar sonntags mit Anhänger fahren.... gruß thomas
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Habemus Papam
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Warum sollte er die Zulassung ändern,die interessiert das FA sowieso nicht.
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ranx hat sich selbst vom Thema als Leser gelöscht.
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Hybrid, wenn überhaupt
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Hybrid, wenn überhaupt
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Erneute Anfrage beim FA des Landkreises in dem ich wohne. Ergebnis: Nichts ändert sich, LKW bleibt LKW. Auch das Gesetzblatt von Mitte Dez. 2006, was hier noch zur Diskussion kam, ist irrelevant.
Das liegt aber am zuständigen Fachbereichsleiter, nicht an der allgemeinen Politik. Denn der entscheidet, was gemacht wird und was nicht. O-Ton, "Sie leben im richtigen Landkreis". Er achtet was TüV und Verkehrsamt bescheinigen, denn wenn ein Ingenieur nicht sagen kann, was ein LKW oder PKW ist, dann kann das ein FA Beamter schon mal gar nicht.
Für mich eine sehr gesunde Einstellung. Das wirft allerdings die Frage auf, wie "gesund" denn die Fachbereichsleiter der anderen Landkreis FA`s sind, die das nicht so handhaben <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> aber wer am Telefon schon entscheiden kann, dass man keinen LKW sondern einen PKW fährt, weil, macht ja Spaß damit zu fahren, sorry, aber da sag ich mal nix weiter dazu........
Nissan Patrol K260 3,3TD 81KW BJ 89, kurz, 2800kg Anhängelast, 245/70 R16 M+S Kobra
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Hey K260, na die Proallrad-Leute haben da so ihre speziellen Erfahrungen gemacht, teilweise wie zu Zarenzeiten. Gruß aus Berlin
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