Zitat
Ich habe mal in der Satzung von Proallrad gestöbert:

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§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder

3. Jedes Mitglied hat folgende Pflichten:
- Zahlung der Mitgliedsbeiträge.
- Im Rahmen der Vereinstätigkeit mitzuarbeiten, wobei die Arbeiten durch Zahlung eines vergleichbaren und kostendeckenden Betrages abgegolten werden können.

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Das heißt ja wohl, dass der Verein bei "passiven" Mitgliedern zusätzliche Geldforderungen stellen kann für "nicht geleistete Vereinsarbeit"

coole Sache ... <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-snore.gif" alt="" />

Gruß
Jens

@ Jens,

deine Schlussfolgerung kann ich nicht nachvollziehen.
Es ist doch andersrum, Aktive erhalten eine Zahlung (von passiven Mitgliedern).
Und genau da komme ich zu der schon lange von mir gemachten Vermutung,
dass es sich NICHT um einen Verein im herkömmlichen Sinne handelt.

Gruss
Rene_W