Hallo,

Ich ahbe zwar nichts mit Proallrad zu tun, auch nicht mit Stefan Specht, aber mir sind in der Satzung folgende Punkte aufgefallen:


§7 Mitgliederversammlung

(2) Die ordentliche Versammlung findet jährlich im 1. Quartal als Jahreshauptversammlung statt. Die außerordentliche Versammlung findet statt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses oder wenn 25% der Mitglieder einen schriftlich begründeten Antrag stellen.

(7) Abstimmungen per E - Mail sind möglich.

§8 Vorstand

(6) Ein Vorstandsmitglied kann mehrere Ämter bekleiden.
(7) Der Vorstand legt die Abgaben und Gebühren fest.

§9 Die Mitglieder des Vorstands

(4) Der Schriftführer tätigt den allgemeinen Schriftverkehr und führt Protokoll bei den Sitzungen und Versammlungen. Er führt die Mitgliederliste.
(5) Der Kassierer verwaltet die Mittel des Vereins. Er führt die Bücher des Vereins, er überwacht die Geld- und Beitragseingänge und die Ausgaben. Er legt zur Jahreshauptversammlung einen Kassenbericht vor.

§11 Änderung der Satzung
(1) Zur Änderung der Satzung ist ein, mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen, gefasster Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich.
(2) Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung von ¾ aller Mitglieder erforderlich. Nichtanwesende Mitglieder müssen schriftlich zustimmen. In der Einladung zur Mitgliederversammlung sind die von der Änderung betroffenen Punkte der Satzung anzugeben.
(3) Satzungsänderungen, die aufgrund von Beanstandungen der Satzung durch das Finanzamt oder das Registergericht notwendig werden, können auch vom Vorstand beschlossen werden. Die Mitglieder sind von Satzungsänderungen, die durch den Vorstand erfolgen, unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Außerdem ist das Impressum der Homepage, insbesondere der Hinweis auf den zweiten Vorsitzenden sehr interessant….

Gruß,

Michael


Intuition ist die Gabe, die Lage in sekundenschnelle falsch zu beurteilen