Zitat
Ein anderes Beispiel für ein total Blödsinniges Verbot in der StVO ist das Verbot, tagsüber mit Standlicht zu fahren.

Bevor wir gleich ins OFF geschickt werden, sollten wir uns wieder dem ursprünglichen Thema zuwidmen.

Nur noch soviel:

[<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />]

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. (Guckst Du hier)

[/<img src="http://www.viermalvier.de/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />]


der englische Patient:
110 SW - TD5