Zitat
mir der Mann vom TÜV die Stehhöhe auf 1,69m reduziert

Den brauchst Du nicht, das ist nur 'ne Sache zwischen Dir und dem Finanzamt, da hat weder Tüv noch Zulassungsstelle irgendwas mit zu tun.

§2 Kraftfahrzeugsteuergesetz:
Zitat
(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer
grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A
Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden
Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den
überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt
und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl
an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.