Zitat
@ Jürgen: was ist´n ein unechtes WOMO?

"unechtes Wohnmobil" ist keine offizielle Bezeichnung, sondern beschreibt den Bauzustand, dass das Fahrzg. kein PKW ist und kein Womo im steuerrechtlichen Sinn, da es eben nicht alle Anforderungen erfüllt
Zitat
(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer
grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A
Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden
Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den
überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt
und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl
an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.

Es ist aber auch kein LKW, da es nicht die im Verhältnis zur Personenbeförderung, ausreichende Nutzfläche aufweist. Es wäre somit als sonstiges Fahrzeug einzustufen, und nach Gewicht zu versteuern.
Ganz interessante Beispiele der Einstufung bzw. der Verunsicherung gibt es bei PRO ALLRAD


Gruß Juergen