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Hallo zusammen!
§2 Kraftfahrzeugsteuergesetz:
(2b) Als Wohnmobile gelten Fahrzeuge der Klasse M mit besonderer grundsätzlich fest eingebauter Ausrüstung nach Anhang II Abschnitt A Nr. 5.1 der Richtlinie 70/156/EWG, wenn sie auch zum vorübergehenden Wohnen ausgelegt und gebaut sind, die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnimmt und der Wohnteil eine Stehhöhe von mindestens 170 Zentimeter sowohl an der Kochgelegenheit als auch an der Spüle aufweist.
Soweit erstmal der Gesetzestext im Zitat. <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Was ist den nun davon zu halten: Der Wohnteil meines Daily 4x4 DoKa nimmt nur 45% der Gesamtfläche ein, wenn man die Bodenfläche der Kabine (innen) misst! Dann ist der doch nach dem Paragraphen 2 (2b) gar kein Wohnmobil! Ist das jetzt ein PKW? Die 5 eingetragenen Sitzplätze befinden sich ja in der DoKa, die Bodenfläche dieser ist aber kleiner als der Rest (55%), da ja der Motorraum nicht zum Transport von Personen zugelassen ist! D.h. mithin ist auch die zum Transport von Personen vorgesehene Fläche kleiner als 50%! <img src="/forum_php/images/graemlins/confused.gif" alt="" />
Wer versteht den das und: lohnt sich da ein Widerspruch, wenn demnächst der Steuerbescheid ins Haus flattert (habe gerade auf 4,2t aufgelastet, jetzt müsste ja nach vergangenen 5 Jahren ohne neuen Bescheid mal einer kommen, außerdem ist der Stichtag der Anmeldung auch im August) Gruß, AndreasP
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