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Das hat uns diesmal die F.D.P. versaut,

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http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_websiteprog.php/_c-649/_lkm-84/_nr-8584/bis-/i.html

Ich hab mir den ganzen Käse Bund/Land/Gemeinde noch nicht im Wortlaut durchgelesen.

Der Wortlaut der Veröffentlichung wäre aber genau zu lesen und zu hinterfragen:

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Die Regierungsfraktionen haben es heute im Verkehrsausschuss abgelehnt, eine bundesweite Ausnahme von Fahrverboten für Oldtimer in innerstädtischen „Umweltzonen“ zu beschließen.


Das steht "bundesweite Ausnahme"!

Das schließt nicht aus das die Länder oder die Gemeinden solche Ausnahmen zulassen.

Wie gesagt, ich hab den Wortlaut nicht komplett gelesen, daher ohne Gewähr!

Bei uns sollen Oldtimer lt. örtlicher VO jedenfalls fahren dürfen.