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Veteran auf Abwegen
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Veteran auf Abwegen
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Jungs,
habt ihr euch mal die Verordnung durchgelesen?! Dort steht, daß die Regelung Fahrzeuge der Klasse M1 ... betrifft. <img src="/forum_php/images/graemlins/blush.gif" alt="" />
Schaut in eure Papiere - wer von euch hat dort M1 stehen? Bei meinem Defender 98 steht jedenfalls PKW geschlossen. In der VO steht auch nicht: "Entspricht einem M1" sondern "IST ein M1". <img src="/forum_php/images/graemlins/wink.gif" alt="" />
Nun wird der Polizist an der Straßensperre sagen, daß sei doch das Gleiche. <img src="/forum_php/images/graemlins/trau27.gif" alt="" />
Meine Frage wird dann lauten, woher er das wisse (daß ein PKW immer das gleich wie ein M1 ist) obwohl es - vielleicht wegen der KFZ-Steuerdiskussion - sogar dem TÜV untersagt ist, derartige Feststellungen/Umschlüsselungen zu machen. Auch das KBA sieht sich nicht im Stande, eine Umschlüsselungsliste zu erstellen. <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" />
Also darf mein Auto rein, weil es nicht von der VO betroffen ist sondern nur Fahrzeuge ab ca. 2004. <img src="/forum_php/images/graemlins/div01.gif" alt="" />
A N D R E A S
Das Rübenschwein
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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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Jungs,
habt ihr euch mal die Verordnung durchgelesen?! Dort steht, daß ........
A N D R E A S toll <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" /> weniger toll ist das diese Schilder von der Stadt aufgestellt werden und das Erkennen der Farbe mit Abgleich zum Aufkleber der Windschutzscheibe zum befahren ermächtigt <img src="/forum_php/images/graemlins/smoke03.gif" alt="" /> Kein Aufkleber = keine Einfahrt, egal was im FZ steht <img src="/forum_php/images/graemlins/klugscheiss.gif" alt="" /> Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht
I. Die zuständige Behörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, kann den Verkehr mit nicht ... gekennzeichneten Fahrzeugen zu und von bestimmten Einrichtungen zulassen, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen ..., oder (wenn) überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern, insbesondere wenn Fertigungs- und Produktionsprozesse auf andere Weise nicht aufrechterhalten werden können.
II. Folgende Kraftfahrzeuge sind von den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 BImSchG auch dann ausgenommen, wenn sie nicht … mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
1. mobile Maschinen und Geräte 2. Arbeitsmaschinen 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen 4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge 5. Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung 6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" nachweisen 7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der StVO in Anspruch genommen werden können (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz usw.) 8. Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden 9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt
Weitere Ausnahmen sind nicht möglich! (auch nicht für Fahrschulfahrzeuge oder Oldtimer)
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Hier geht gar nichts mehr
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...Weitere Ausnahmen sind nicht möglich! (auch nicht für Fahrschulfahrzeuge oder Oldtimer) [/i] Die örtlich erlassenen Verordnungen (Satzungen) sagen teils etwas anderes.
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Hier geht gar nichts mehr
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Ich hab mir den ganzen Käse Bund/Land/Gemeinde noch nicht im Wortlaut durchgelesen. Der Wortlaut der Veröffentlichung wäre aber genau zu lesen und zu hinterfragen: Die Regierungsfraktionen haben es heute im Verkehrsausschuss abgelehnt, eine bundesweite Ausnahme von Fahrverboten für Oldtimer in innerstädtischen „Umweltzonen“ zu beschließen. Das steht "bundesweite Ausnahme"! Das schließt nicht aus das die Länder oder die Gemeinden solche Ausnahmen zulassen. Wie gesagt, ich hab den Wortlaut nicht komplett gelesen, daher ohne Gewähr! Bei uns sollen Oldtimer lt. örtlicher VO jedenfalls fahren dürfen.
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Kleiner Drückeberger
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Kleiner Drückeberger
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Ich hab mir den ganzen Käse Bund/Land/Gemeinde noch nicht im Wortlaut durchgelesen. Ich glaube das wird nicht möglich sein, wissen die doch selber nicht was Sache ist <img src="/forum_php/images/graemlins/mad.gif" alt="" /> Sehr gut klingen noch die Worte eines räudigen Münchner Köter im Ohr, nach einem laangen Gespräch wurde dem Köter gesagt das alles nur heisse Luft sei und er seine Gayblue Aluschachtel weiter pflegen kann. Heuer steht auf der HP München folgendes; Der Münchner Stadtrat hat als Umweltzone den Bereich innerhalb des Mittleren Rings festgelegt. Die Verkehrsbeschränkungen sollen am 01.10.2007 in Kraft treten .... Anwohner der Umweltzone sind nicht von der Plaketten-Pflicht befreit, das gleiche gilt für Pendler, Wohnmobile, Umzugswagen, Handwerker oder ausländische Fahrzeuge. Auch der Lieferverkehr unterliegt grundsätzlich der Plaketten-Pflicht. ...eine Ausnahmeregelung für Oldtimer .. ist jedoch noch keine abschließende Regelung gefunden. Also alles easy <img src="/forum_php/images/graemlins/fingerr.gif" alt="" /> PS der ganze Text
Last edited by Troll; 01/08/2007 20:00.
"Ein Teil dieser Antworten würde die Bevölkerung verunsichern"
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Germanys Next Top Mechanic
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Feinstaub und Serie <img src="/forum_php/images/graemlins/grin.gif" alt="" /> ![[Linked Image von travelswithmatilda.com]](http://www.travelswithmatilda.com/cache/photo_4616d4d9e5fcc.jpeg_640_0_.png)
Wenn die letzte Bohrinsel abgebaut und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet ihr feststellen, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann. (Weissagung der Cree-Indianer)
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Jungfrau
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Mein letzter Kenntnisstand ist, dass es Feinstaub auch bei den aktuellen Benzinern gibt. Die Kisten arbeiten im mittleren Drehzahlbereich wie ein Diesel, wodurch diese wiederum Sprit sparen ...
Dann kauf ich mir eben einen Cheyenne. Bei sparsamer Fahrweise schafft der 16 l/100 km in der Citry ;-)
Wenn Gewalt nicht hilft, nimm den größeren Hammer
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Hallo Landymen,
heute in der Berliner Zeitung steht : " Oldtimer- Fahrer in Berlin dürfen nun doch ohne Beschränkungen in der geplanten Umweltzone fahren."
Ich glaube es kaum, der Bundesrat hat wohl den Beschluss gefast, dass alle H-Kennzeichen keine Schadstoffplakette brauchen. !!!!!!!
Heute ist ein guter Tag. Der Landy kommt nicht in die Tonne. Dieter
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