Zitat
Was dabei herauskommt, wenn man eine 10 Jahre alte Möhre mit Einspritzdüsen, die die 200.000 km hinter sich haben und bei der die Einspritzpumpeneinstellung noch nie überprüft wurde, auf den Rollenprüfstand stellt, kann sich jeder leicht vorstellen.

Das gleiche würde nach meiner Einschätzung mit einem 3 Jahre alten x-beliebigen serienmäßig abgsgereinigten Fahrzeug auch passieren: Es hält die Grenzwerte nicht ein.

Wenn man alle Fahrgzeuge regelmäßig so überprüfen würde, wären unsere Strassen bald komplett leer.

Die Rückvermessung in Betrieb befindlicher Fahrzeuge ist ein Bestandteil der EU4 Grenzen. Das KBA hat das Recht, beliebige Fahrzeuge bei 80.000 km rückzuvermessen und wenn zwei von drei gemessenen Fahrzeugen einer Serie die Grenzwerte nicht einhalten, dann hat der HERSTELLER ein Problem. Aber keineswegs der HALTER!
Dies gilt aber alles erst ab Euro4 aufwärts. Ist für diese Kat-Geschichte nicht von Belang, es reicht wenn der Kat bei der Abnahme zur Gutachtenerlangung seine Tauglichkeit bewiesen hat.
Wer jetzt hier im Nachhinein diesen Wirbel macht, das würde ich wirklich gerne wissen. Ob es wirklich von Stefan Specht ausging, ist bis jetzt nicht bewiesen, oder? Kann das einer belegen?
Gruß Alex.


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Signatur? Ach wie gut, dass niemand weiss...