Zitat
... Dies gilt aber alles erst ab Euro4 aufwärts. Ist für diese Kat-Geschichte nicht von Belang, es reicht wenn der Kat bei der Abnahme zur Gutachtenerlangung seine Tauglichkeit bewiesen hat.
...

Das ist mal eine wichtige Information! <img src="/forum_php/images/graemlins/graem-thumbsup.gif" alt="" />

Damit wäre die ganze Nachprüfung den Aufwand nicht wert gewesen, der dafür betrieben wurde.

Dazu noch eine weitere Überlegung.

Wenn wir davon ausgehen, dass das Teilegutachten vom österreichischen "TÜV" gemacht und anerkannt wurde und somit EU-weit Gültigkeit hat, kann eine deutsche Behörde das nicht widerufen.

Das Teilegutachten ist gültig.

Wenn deutsche Behörden das trotzdem nicht anerkennen, könnte das ein Verstoß gegen EU-Recht sein.

Kann dazu jemand etwas sagen?

Zu der bezüglich Stefan Specht aufgeworfenen Frage, stellen sich dann weitere Fragen.

Kann jemand bestätigen, dass Stefan Specht angeblich einen Schriftwechsel mit dem KBA gehabt hat?

Und kann jemand bestätigen das er dem KBA gegenüber angeblich Teilegutachten für Kats als "getürkt" und "gefaket" bezeichnet und von Straftatbeständen geschrieben für den Fall geschrieben hat, dss das KBA nicht einschreitet?

Stefan Specht vertritt mir gegenüber die Haltung:

Zitat
Was Du wissen möchtest, interessiert mich nicht!


Daher stelle ich die Fragen mal auf diesem Weg.

Denn ich halte es für außerordentlich interessant welche Intention jemand antreibt tätig zu werden.

Und nun verscheibe bitte endlich jemand diesen Thread in den allgemeinen Bereich.