Zu den Schlüsselnummern:

An sich hat ein Euro II - Disco mit 1.10.98 die Emissionsschlüsselnummer 28, also rote Plakette. Allerdings laufen mWn wirklich Fahrzeuge mit Schlüsselnr 23... dazu steht unter "Bemerkungen" in der TÜV-Liste:

Zitat
ab EZ 1.1.97 ist 94/12/EG bindend; für Fzg > 6Sitzpl. uo zGG > 2500 kg haben sich die Typ-GW zwar nicht geändert, aber die größzügigeren Serien GW sind entfallen; spätestens ab EZ 1.1.97 ist unter Z. 33 zu vermerken: "FZ ERFÜLLT RL 94/12/EG III


Damit sind nach meiner Lesart die Bedingungen für Schlüssel 26 erfüllt, das umfasst ab 1.10.96 die 92/97/EG, da war von der "Freiwilligkeit" in der schweren Kategorie der Schlüsselnr. 25 keine Rede mehr (26 gabs auch explizit für schwere oder Geländefahrzeuge bis 31.12.2001).

ad Uwe

Zum einen haben die Marktschreier ausgelöst, dass sich Kunden bei anderen Händlern und Marken über die "Unfähigkeit, Grenzwerte mit mechan. Einspritzung zu schaffen" wichtig gemacht haben, und das wird natürlich zurückberichtet - im Neuwagengeschäft ist unlauterer Wettbewerb ein ganz klares Thema.
Zum anderen gabs zwei Anbieter, die viel Geld in die Euro III investiert haben und dann vom dritten und allen Nachahmungstätern unterlaufen wurden...unbeschadet der Frage, wie "echt" die Euro III war, besser als bei der "Dose im Abgasstrang" waren sie allemal.

Aus beiden Gründen wird geredet und nachgeforscht, und wenn jemand zigtausend EUR investiert und dann darauf sitzen bleibt, ist die Recherche legitim - die Abgasexperten in den deutschen TÜVs wussten von der technischen Umöglichkeit schon längst, aber wenn sie dann mal hier, mal da etwas hören, wird die Trägheit der großen Organisation doch einmal überwunden. Und das Gutachten mit der Unterschrift des Herrn Watanabe, das dieser nie unterschrieben hatte, war wohl der Tropfen im Faß zuviel, ab dann hat sich auch TMME eingeschaltet.

Aber was soll die Suche nach dem "Verursacher", den es ad personam ohnedies nicht gibt? Wenn ich "Grauzonen" nutze, ist "Mund halten" unumgänglich. Wenn ich Umsatz maximieren will, muss das Gutachten eben wasserdicht sein - letztverantwortlich für die Malaise ist noch immer der Anbieter, der mehr verspricht als er halten kann.

Grüsse,
Peter