es wurde schon mehrfach erwähnt, dass fahrzeuge, die den katalysator bereits verbaut haben, nicht von der rücknahme des gutachtens betroffen sind/wären.
das heißt: jeder, der einen hat, spart steuern damit.
unabhängig vom ausgang der überprüfung.


die intention so einen katalysator NICHT zu empfehlen könnte ja für S. darin begründet liegen, dass *proallrad* sich nicht für nachrüstkatalysatoren stark macht, aber die, die einen haben, sind schon halbwegs glücklich mit ihrer geminderten steuerlast und treten evntl aus dem verein aus oder garnicht erst ein - und die beiträge gehen flöten.

aber DAS ist nun wirklich nur REINE SPEKULATION!

grüße!
christoph