Es gibt ein Schreiben des Bayer. Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom (17.10.07) an alle KFZ-Zul.Stellen in Bayern, daß der sk-Kat überprüft wurde und wieder eingetragen werden kann. Das selbe Schreiben gibt es für Schleswig-Holstein. Da das Kraftfahrtbundesamt aber sein Placet noch nicht gegeben hat, weigern sich viele TÜV- und DEKRA- Stellen, den Kat einzutragen. Es ist zu hoffen, daß es bald eine Entscheidung des KBA gibt, damit der unsichere Rechts-Zustand beendet wird.