Zitat
Ha, darauf habe ich gewartet!

Nicht ich muß nachweisen, daß das Teil NICHT funktioniert sondern die anderen müssen die Funktion bestätigen!

...

Wenn Du etwas öffentlich behauptest und als "Fakt" darstellst, musst Du es im Zweifel auch belegen können.

Erst recht, wenn Du Behauptungen zu einer Sache aufstellst, an deren wirtschaftlicher Verwertung jemand ein berechtigtes Interesse hat.

Das ist nunmal so, obs Dir passt oder nicht.

Also kannst Du das Deine Behauptungen belegen oder nicht?

Und ob Dir der Ton nun in den Kram passt oder nicht, solltest Du die Konsequenzen kennen. Daher rührt mein Hinweis darauf.

Mir ists letztlich egal, da ich keine wirtschaftlichen Interessen in die eine oder andere Richtung habe und mit dem Thema auch nicht beruflich beschäftigt bin.